Wenn du dir den Text lieber anhören möchtest, weil dir Lesen schwerfällt oder du dir lieber Texte anhörst, musst du bei uns keinen Härtefallantrag stellen. Wir haben den Text für dich eingesprochen:

Du weißt, wo und was du studieren möchtest? Dann bist du deinem Studienplatz schon mal einen Schritt näher gekommen. Als nächstes musst du dich auf den Studienplatz bewerben. Wie das geht und welche Nachteilsausgleiche du als Mensch mit Beeinträchtigung in Anspruch nehmen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Auf einen Studienplatz bewerben: Was heißt das eigentlich?

Jedes Jahr verlassen tausende Abiturienten die Schule mit dem Wunsch, ein Studium zu beginnen. Einige Studiengänge sind dabei beliebter als andere. Das erkennst du daran, ob es sogenannte Zulassungsvoraussetzungen gibt oder nicht. Diese können ganz unterschiedlich sein. Hier mal ein paar Beispiele:

  • NC: Notendurchschnitt deines Abiturzeugnisses
  • Ein Praktikum, das du vor Studienbeginn absolviert haben musst
  • Eignungstests für gestalterische, künstlerisch/musikalische und sportliche Studiengänge
  • Sprachzertifikate
  • Zusätzliche Zugangsberechtigungen für ausländische Studienanwärter

Andere Studiengänge kannst du beginnen, ohne bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wie sich das bei deinem Wunschstudiengang verhält, erfragst du am besten bei der zentralen Studienberatung deiner Hochschule.

Sonderanträge: Was ist das und wie stelle ich sie?

Sonderanträge dienen dazu, deine Zulassungsvoraussetzungen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zu erhöhen. Das heißt aber nicht, dass du überhaupt keine Voraussetzungen mehr erfüllen musst. Es gibt verschiedene Anträge, die du stellen kannst. Ob und welche Anträge für deinen Fall in Frage kommen, klärst du am besten mit dem/der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung deiner Hochschule.

Der Härtefallantrag

Viele Hochschulen haben eine sogenannte Härtequote. Das bedeutet, dass sie zwei bis fünf Prozent ihrer Studienplätze je Studiengang für Studierende reservieren, für die eine Ablehnung ihrer Bewerbung eine „außergewöhnliche Härte“ bedeuten würde. Wichtig zu wissen ist aber, dass du trotzdem alle Zulassungsvoraussetzungen für deinen gewünschten Studiengang erfüllen musst.

Eine „besondere Härte“ liegt zum Beispiel vor, wenn:

  • Du eine Beeinträchtigung mit „Tendenz zur Verschlimmerung“ hast
  • Du deine Wartezeit beeinträchtigungsbedingt nicht überbrücken kannst
  • Deine Berufswahl/Berufsausübung eingeschränkt ist

Um den Härtefall nachzuweisen, brauchst du ein fachärztliches Gutachten und ggf. weitere Nachweise. Wichtig ist dabei zu berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung alleine für das Gelingen eines Härtefallantrags oft nicht ausreicht; achte also insbesondere im Kontakt mit deinem Facharzt darauf, dass die zwingende Notwendigkeit für die Aufnahme eines Studiums sowie die zu erwartenden Verschlimmerungen eindeutig und unmissverständlich in seinem Gutachten enthalten sind. Im Zweifelsfall können hier auch Stellungnahmen von Betreuenden, von Therapeuten oder der Arbeitsagentur helfen, die bestätigen, dass ohne den Beginn des Studiums eine massive Verschlechterung der Gesundheit und eine Gefährdung der Arbeitsfähigkeit folgen werden. Außerdem musst du meistens persönlich zu deinem Härtefallantrag Stellung nehmen. Wenn dein Härtefallantrag keinen Erfolg haben sollte, nimmst du meist auch am „normalen“ Zulassungsverfahren teil.

Die Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung helfen dir bei der Antragstellung und bei der Entscheidung, ob ein solcher Antrag für dich sinnvoll ist oder nicht.

Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit

Manchmal bricht eine Erkrankung erst in den Jahren vor dem Abitur aus, oder du erwirbst deine Beeinträchtigung durch einen Unfall. In diesem Fall können sich deine Schulnoten verschlechtern. Wenn dieser Zusammenhang offensichtlich ist, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen.

Wenn du einen Antrag auf Verbesserung deiner Durchschnittsnote stellen möchtest, musst du im Prinzip nachweisen, dass du ohne deine Beeinträchtigung eine bessere Abschlussnote erreicht hättest. Dies könnte zum Beispiel bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung der Fall sein. Auch eine längere Abwesenheit vom Unterricht in den letzten drei Jahren vor deinem Schulabschluss kann helfen, diesen Umstand zu begründen. Das Gleiche gilt, wenn du eine Verbesserung deiner Wartezeit beantragen möchtest. Du nimmst dann jeweils mit einer verbesserten Durchschnittsnote oder einer verlängerten Wartezeit am Zulassungsverfahren teil.

Weitere Infos zum Härtefallantrag

Die Uni Köln hat auf ihrer Website einige wichtige Infos zusammengestellt, die dir bei der Antragstellung helfen können. Die TH Köln stellt auf ihrer Website neben ausführlichen Informationen auch Checklisten für die Antragstellung zur Verfügung. Und auch auf unserer Website findest du einige Tipps und Infos zu diesem Thema: In einigen Erfahrungsberichten und Interviews verraten dir einige Studierende, ob sie einen Härtefallantrag gestellt haben und ob dieser erfolgreich war.

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